3189629001
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Vorsorgedokumente

 

Verfügungen und Vollmachten

 

Durch einen Unfall, eine Krankheit oder das Alter kann jeder Mensch in die Situation kommen, die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und Wünsche nicht mehr äußern zu können. In einem solchen Fall ist es gut, wenn der Betroffene vorgesorgt und schriftliche Willenserklärungen verfasst hat. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung hat jeder Mensch die Möglichkeit, den eigenen Willen für den Ernstfall verbindlich festzuhalten. Wichtig ist sich frühzeitig Gedanken zu diesen wichtigen Themen zu machen und die Dokumente rechtzeitig zu verfassen.

Ich erarbeite gerne mit Ihnen gemeinsam die für Sie korrekten Vorsorgedokumente.

Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch umgesetzt werden!

Lassen Sie sich bei der Abfassung Ihrer Vorsorgedokumente von mir qualifiziert beraten!

 

Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter:

 Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

 

 

 

Leitfaden für die persönliche Vorsorge

 

Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten - Patientenverfügung - Betreuungsverfügung - Vollmacht

 
 
 

 

Hinweis: Leitfaden nach BGH-Urteil weiterhin gültig

Der Bundesgerichthof (BGH) hat im August 2016 die Anforderungen an Patientenverfügungen konkretisiert. Die Ärztekammer Nordrhein hat das Urteil zum Anlass genommen, ihren „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ bezüglich der Vorgaben des BGH zu überprüfen und ist zum Ergebnis gekommen, dass dieser weiterhin verwendet werden kann.

Der BGH hat im Rahmen eines Rechtsstreits entschieden, dass sich Formulierungen in Patientenverfügungen auf konkrete ärztliche Maßnahmen oder Krankheiten und Behandlungssituationen beziehen müssen. Eine Formulierung, wonach „lebensverlängernde Maßnahmen“ ausgeschlossen werden sollen, sei zu unspezifisch und damit nicht rechtswirksam, urteilten die Richter. „Der Leitfaden enthält hinreichend konkrete Formulierungsvorschläge, die den Vorgaben des Bundesgerichtshofes genügen“, sagte die Justiziarin der Ärztekammer Nordrhein, Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu.

 

 

Unsere Öffnungszeiten sind:  Montag bis Donnerstag von 10.00Uhr bis 12.00Uhr

 

                                                       sowie nach Vereinbarung!

 

Hinterlassen Sie eine Rückrufnummer und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück:

 

                                                                                    Telefon: 01776716763 

 

 

Als Mitglied des BdB- Qualitätsregister bin ich gewissenhafter und verantwortungsvoller Arbeit verpflichtet.

Als TÜV Cert Auditorin und EFQM Assessorin wird meine Arbeit einer strengen Qualitätsanforderung unterzogen und ständig an veränderte Standards angepasst.

 Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind!