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Verfügungen und Vollmachten

Verfügungen und Vollmachten sind der Ausdruck unseres Selbstbestimmungsrechts.

Nach dem Gesetz können wir schriftlich festlegen, wer für uns handeln soll und was derjenige beachten muss.

Besonders wichtig ist dies im Falle der Patientenverfügung. In ihr können Sie genau festlegen, was mit uns geschehen soll, wenn wir willensunfähig sind und uns nicht mehr äußern können. Niemand wünscht um jeden Preis Apparatemedizin und Wiederbelebungen, wenn fast sicher ist, dass damit das Leiden nur verlängert werden.

Mit einer eigenen Vollmacht und Verfügung entlasten wir unsere Angehörigen, denn die sind es, die gefragt werden und die dann idealerweise schriftlich vorweisen können, was wir gewollt haben.

Verfügungen und Vollmachten sind ein Ausdruck unseres Selbstbestimmungsrechtes, und dies in Zeiten, in denen wir klar sind, und dies völlig außer Zweifel steht.

Diese Regelungen sind  nicht nur älteren Menschen zu raten, sondern jedem Volljährigen, der unangenehme Situationen für sich und seine Angehörigen vermeiden möchte.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung gibt uns das Gesetz die Möglichkeit, in Behandlungen einzuwilligen oder diese abzulehnen.

Die Patientenverfügung wirkt wie eine Verfügung an alle Ärzte und Pfleger, in welcher wir mitteilen, dass wir gewisse Medikamente, medizinische Apparate und Methoden wünschen oder ablehnen.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen wir, wer in Betreuungssachen für uns handel darf. Die Betreuungsverfügung wirkt wie eine Verfügung an die Betreuungsgerichte, in welcher wir mitteilen, wer für uns handelt und  wen wir nicht als unseren Betreuer haben wollen. Auch für Maßnahmen für den Betreuer ist Raum in einer Betreuungsverfügung.

Vorsorgevollmacht

Um eine Betreuung zu vermeiden, gibt das Gesetz die Möglichkeit, jemanden privatschriftlich zu bevollmächtigen.

Diese Vollmacht ist unter unseren Verfügungen das stärkste Papier, denn es ermöglicht unserer Vertrauensperson, uns in gewissen Bereichen oder im vollen Umfang zu vertreten.

Sie betrifft Verträge mit Krankenhäusern oder Ärzten, um Verfahren mit Behörden, z. B. auch um Versicherungen und Rententräger. Es geht aber auch um Vermögensfragen, die für uns und in unserem Sinne mit einer Vollmacht durch unsere Vertrauensperson geregelt werden können.

 

Bundesnotarkammer: https://zvr-online.bnotk.de/zvr/registrierung/zugriff.xhtml

 

 

Generation 60+

Ein Leben lang haben sie alles selbst geregelt. Dann ist es nur konsequent, für den Vorsorgefall auch alles vorzubereiten.

Viele von uns haben bereits im Bekanntenkreis erlebt, was passiert, wenn nicht vorgesorgt wurde.

Es ist kein großer Schritt.

Die Vorsorgearbeiten sind genau darauf zugeschnitten, dass sie noch in klaren Tagen einfach und schnell erledigt werden können.

Vereinbaren Sie einen Termin in der Patientenberatungsstelle mit mir.

Gerne besuche ich Sie auch bei Ihnen Zuhause.

 

 

 

PFLEGE

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI zur Verfügung.

 

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine zusätzliche finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken. Welche Aktivitäten bzw. Leistungen das sind, wird im Nachfolgenden behandelt.

Ist bereits ein Pflegegrad vorhanden, müssen die Zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht eigens beantragt werden. Allerdings erfolgt eine Kostenerstattung erst, wenn eine solche beantragt wurde. Dazu ist es auch nötig, die entsprechenden Belege beizulegen.

 

 

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Ich helfe Ihnen solange wie möglich in Ihrer häuslichen Umgebung zu leben. 

 

Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind!

 

 

Unsere Öffnungszeiten sind:  Montag bis Donnerstag von 10.00Uhr bis 12.00Uhr

 

 

 

                                                       sowie nach Vereinbarung!

 

 

 

Hinterlassen Sie eine Rückrufnummer und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück:

 

 

 

                                                                                    Telefon: 01776716763